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Barrierefreie Websites – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreie Websites – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites für alle Nutzer:innen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. In Österreich und der EU wird dieses Thema immer wichtiger, denn mit neuen gesetzlichen Vorgaben sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Rechtsberatung vornehmen können. Stand Februar 2025.

Warum ist eine Umstellung notwendig?

Wer ist betroffen?

Öffentliche Stellen – Behörden, Gemeinden, Schulen, Universitäten & staatliche Einrichtungen sind bereits verpflichtet, ihre Websites barrierefrei anzubieten.

Unternehmen im öffentlichen Interesse – Banken, Versicherungen, Energieversorger und große Dienstleister müssen ebenfalls barrierefreie Webangebote bereitstellen.

Private Unternehmen & Online-Shops – Ab Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) – dann müssen auch viele private Unternehmen mit digitalen Angeboten barrierefrei sein, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
→ Mindestens 10 Mitarbeiter:innen oder
→ Mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Was heißt das konkret? Alle Websites, Apps, Online-Dienste und digitalen Produkte, die in der EU verkauft oder angeboten werden, müssen zugänglich für alle Nutzer:innen sein.

Was ist zu tun?

Technische & inhaltliche Anpassungen vornehmen (Beispiele)

  • Klare Navigation & einfache Bedienbarkeit
  • Textalternative für Bilder (Alt-Texte), Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs
  • Kontraste & Schriftgrößen optimieren
  • Tastaturbedienung ermöglichen (für Nutzer ohne Maus)
  • Strukturierte HTML & saubere Code-Umsetzung
  • Barrierefreiheitserklärung

Und dies ist auch für SEO und UX wichtig.

Tools für mehr Barrierefreiheit nutzen

WCAG-konforme Lösungen:

Nicht WCAG-konform:

Für WordPress gibt es hilfreiche Plugins wie:
WP Accessibility – Automatische Verbesserung der Kontraste, Tastatursteuerung & Alt-Text-Prüfung
Accessibility Checker – Analyse-Tool für WCAG-Konformität
EqualWeb oder UserWay – KI-gestützte Optimierungen

Barrierefrei testen

  • Screenreader prüfen (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Farb- und Kontrastprüfung (z. B. mit Wave oder Toptal Color Blind Filter)
  • Usability-Tests mit betroffenen Nutzer:innen

Übergangsfristen & warum man nicht zu lange warten sollte

Öffentliche Stellen sind bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Private Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeiter:innen oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz müssen bis 28. Juni 2025 ihre digitalen Angebote barrierefrei machen.

Übergangsfristen

  • Vor dem 28.06.2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf, allerdings nicht länger als fünf Jahre ab diesem Datum, unverändert fortbestehen.
  • Vor dem 28.06.2025 eingesetzte Selbstbedienungsterminals dürfen bis 28.06.2040, allerdings maximal bis 20 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme, verwendet werden.
  • Achtung
    Der Betrieb eines Webshops selbst fällt nicht unter diese Übergangsfrist. Auch bestehende Webshops sind daher, so nicht eine der anderen Ausnahmen greift, ab 28.06.2025 barrierefrei zu gestalten.

Fristen sind schnell vorbei! Wer sich erst spät mit dem Thema beschäftigt, könnte unter Druck geraten. Besser jetzt handeln und Schritt für Schritt umsetzen!

Achtung: Die Vorgaben gelten nicht nur für bestehende Websites, sondern auch für zukünftige digitale Produkte, mobile Apps und Online-Dienste.

Stand 18.2.2025, nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst ;) 
Quelle: WKO

Linksammlung

Alle Infos nachzulesen bei https://www.wko.at/internetrecht/barrierefreiheitsgesetz-e-commerce